Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gibt es bereits seit vielen Jahren. Sie schützen Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine gekaufte Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war.

Neu ist lediglich die gesetzliche Vorgabe, dass diese bestehenden Rechte im Handel und in Online-Shops künftig noch deutlicher und einheitlich sichtbar gemacht werden müssen. Damit soll auf einen Blick erkennbar sein, dass Kundinnen und Kunden bei mangelhaften Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte haben.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von diesem Hinweis und wird durch das nachfolgende Label lediglich sichtbar gemacht.